1a Autoservice Matthias Meschede
Service - Gasprügung

Gasprüfung nach G 607 / EN 1949

Die Gasprüfung gilt jeweils für zwei Jahre und darf nur von einem geprüften Sachkundigen durchgeführt werden. Sie ist für alle in Privat-Fahrzeugen eingebauten Flüssiggasanlagen gleich. Auch Fahrzeuge ohne Zulassung, die auf Campingplätzen abgestellt sind, müssen geprüft werden.

Neben der Dichtheit der gesamten Anlage werden insbesondere der korrekte Einbau und die Funktionsfähigkeit aller Geräte überprüft sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Wenn Sie Ihr Reisemobil zur Hauptuntersuchung vorführen, sollten Sie vorher die Gasprüfung durchführen lassen. Die Hauptuntersuchung kann nur erfolgreich abgeschlossen werden, wenn die aktuelle Gasprüfung respektive -plakette vorliegt.
Bei Wohnwagen wird eine fehlende Gasprüfung als geringer Mangel im Prüfbericht vermerkt.

Für die Prüfung erforderlich:
- Ihre Geräte sollten sauber und funktionsfähig sein.
- Die Gasflasche sollte angeschlossen/nicht leer sein.
- Die gelbe Prüfbescheinigung muss vorliegen.

Termine nach Vereinbarung

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