1a Autoservice Matthias Meschede
Service - Hauptuntersuchung §29 StVZO

Hauptuntersuchung (§29 StVZO)

Damit Ihr Fahrzeug immer der StVZO entspricht findet bei uns im Haus die Hauptuntersuchung* an folgenden Tagen statt:

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
Uhrzeiten nach Vereinbarung

sowie jeden 1. Samstag im Monat ab 10:00 Uhr.

Fahrzeugart

Untersuchungsintervall

PKW bei Erstzulassung

36 Monate

PKW ab der zweiten HU

24 Monate

Taxen und Mietwagen

12 Monate

Motorräder / Leichtkrafträder

24 Monate

Anhänger bei Erstzulassung bis 750kg

36 Monate

Anhänger bis 3,5t zul Gesamtgewicht und Wohnanhänger

24 Monate

Anhänger über 3,5t zul. Gesamtgewicht

12 Monate

LKW bis 3,5t zul. Gesamtgewicht

24 Monate

LKW bis 3,5t zul. Gesamtgewicht

12 Monate

Omnibusse > 8 Fahrplätze

12 Monate

Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU/AU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 1 Punkt in Flensburg. Das Verwarnungsgeld hat übrigens nichts mit TÜV oder der DEKRA zu tun und wird nicht etwa "automatisch auf die Hauptuntersuchung draufgerechnet".

Seit 1. Dezember 1999 gilt für die HU die so genannte Rückdatierung: Wer also beispielsweise sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen lässt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Natürlich können Sie die HU auch vorziehen, wenn etwa die Untersuchung noch ein halbes Jahr Zeit hat, das Auto aber mit dem begehrten Zusatz “TÜV neu” verkauft werden soll.

 Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.

Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU.

* Hauptuntersuchungen nach §29 StVZO, durchgeführt durch externe Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen.

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