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Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU/AU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 1 Punkt in Flensburg. Das Verwarnungsgeld hat übrigens nichts mit TÜV oder der DEKRA zu tun und wird nicht etwa "automatisch auf die Hauptuntersuchung draufgerechnet".
Seit 1. Dezember 1999 gilt für die HU die so genannte Rückdatierung: Wer also beispielsweise sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen lässt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Natürlich können Sie die HU auch vorziehen, wenn etwa die Untersuchung noch ein halbes Jahr Zeit hat, das Auto aber mit dem begehrten Zusatz “TÜV neu” verkauft werden soll.
Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.
Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU.
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